Nordrhein-Westfalen beabsichtigt landesweit sog. ABC-Klassen einzuführen,
um die Sprachkompetenz von Kindern im Jahr vor der Einschulung gezielt zu fördern.
ABC-Klassen sollen verpflichtende schulische Vorkurse im Schuljahr vor der Einschulung sein, in denen Kinder gezielt auf die sprachlichen Anforderungen des Unterrichts vorbereitet werden. Die Planungen zur Einführung der ABC-Klassen sehen u.a. folgende Neuerungen vor:
Künftig durchlaufen alle Kinder bei der Schulanmeldung an öffentlichen Schulen sowie an Ersatzschulen in privater Trägerschaft eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung. Um auf dieser Grundlage ausreichend Zeit für eine gezielte Förderung bis zur Einschulung zu gewinnen, ist vorgesehen, die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung vorzuziehen. Dazu wird die Ausbildungsordnung für die Grundschule geändert. Im Jahr 2028 wird die Anmeldung zur Grundschule erstmals im Frühjahr stattfinden.
Verfügen die Kinder nicht über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse, um aktiv am Unterricht teilzunehmen, besuchen sie im Schuljahr vor der Einschulung in der Regel zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden verpflichtend eine ABC-Klasse. In diesen ABC-Klassen zur gezielten Sprachförderung sollen die Kinder vor allem in ihren sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten gefördert werden, damit sie ab dem Schulbeginn erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.
Die Teilnahmeverpflichtung gilt für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Die ersten verpflichtenden ABC-Klassen beginnen entsprechend im Schuljahr 2028/29.